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Munition online bestellen in der Schweiz – Informationen & Voraussetzungen

Der Online-Kauf von Munition ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit Munition ausschliesslich an berechtigte Personen abgegeben wird, erfolgt bei Ihrer ersten Bestellung auf munition.ch eine einmalige Dokumentenprüfung.

Der Ablauf ist einfach, sicher und in wenigen Minuten erledigt.

1. Identifizierung – Wer bestellt?

Im ersten Schritt benötigen wir einen gültigen Identitätsnachweis.

Bitte laden Sie eines der folgenden Dokumente hoch:

  • Schweizer Pass
  • Schweizer Identitätskarte
  • Aufenthaltsbewilligung C
  • Aufenthaltsbewilligung B (siehe Hinweis unten)

Hinweis für Personen mit B-Bewilligung

Personen mit einer B-Bewilligung benötigen zwingend zusätzlich einen gültigen Waffenerwerbsschein für die passende Waffe.

Einschränkungen für bestimmte Staatsangehörigkeiten

Gemäss Schweizer Recht dürfen Staatsangehörige folgender Länder ohne kantonale Ausnahmebewilligung keine Munition erwerben:

Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei

2. Legitimierung – Sind Sie zum Erwerb berechtigt?

Im zweiten Schritt benötigen wir einen Nachweis, dass Sie zum Munitionserwerb berechtigt sind.

Akzeptierte Dokumente sind:

  • Strafregisterauszug (max. 3 Monate alt)
  • Waffenerwerbsschein (max. 2 Jahre alt)
  • aktuelle Jagdlizenz
  • aktuelle Schiesslizenz (SSV/IPSC)
  • Polizei- oder Grenzwache-Ausweis

Dokumente nur einmal einreichen

Die Unterlagen müssen in der Regel nur bei der ersten Bestellung eingereicht werden.

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie freigeschaltet und können anschliessend weitere Bestellungen tätigen, bis die Dokumente ablaufen.

Bestellung auch ohne Dokumente möglich

Falls Sie Ihre Unterlagen beim Bestellen gerade nicht zur Hand haben, können Sie die Bestellung trotzdem abschliessen.

Wichtig:
Die Bestellung wird erst ausgeführt, wenn:

  • Sie bereits freigeschaltet sind
    oder
  • die Dokumente nachgereicht und geprüft wurden

Dokumente nachträglich per E-Mail senden

Sie können uns die Dokumente jederzeit auch nach der Bestellung übermitteln:

dokumente@munition.ch
(Bitte immer unter Angabe Ihrer Bestellnummer)

 

FAQ – Häufige Fragen


Darf man in der Schweiz Munition online kaufen?

Ja. Der Online-Erwerb ist erlaubt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die gleichen Regeln gelten auch beim Kauf im Ladengeschäft.

Warum muss ich Dokumente hochladen?

Schweizer Händler sind verpflichtet, vor der Abgabe von Munition zu prüfen, ob die erwerbende Person dazu berechtigt ist.

Muss ich die Dokumente bei jeder Bestellung erneut einreichen?

Nein. Die Prüfung erfolgt normalerweise nur einmal.
Nach der Freischaltung können Sie weitere Bestellungen tätigen, bis die Dokumente ablaufen.

Was passiert, wenn ich keine Dokumente hochlade?

Sie können die Bestellung trotzdem abschliessen.
Sie wird jedoch erst bearbeitet, sobald die Unterlagen geprüft wurden.

Wie lange dauert die Freischaltung?

In der Regel erfolgt die Prüfung kurzfristig während unserer Geschäftszeiten.
Sie erhalten danach automatisch Zugriff auf zukünftige Bestellungen.

Kann ich die Dokumente auch per E-Mail senden?

Ja. Alternativ können Sie die Unterlagen jederzeit an:

dokumente@munition.ch

senden (bitte mit Bestellnummer).

Rechtliche Grundlage (Schweiz)

Der Verkauf und Erwerb von Munition unterliegt dem Schweizer Waffenrecht, insbesondere:

  • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG), SR 514.54
  • Waffenverordnung (WV), SR 514.541

Relevante Bestimmungen:

  • Art. 15 WG – Munition darf nur an berechtigte Personen abgegeben werden
  • Art. 24 WV – Händler müssen prüfen, dass keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen
  • Art. 5 WG – Einschränkungen für bestimmte ausländische Staatsangehörige

Die vollständigen Gesetzestexte sind öffentlich abrufbar über die Amtliche Sammlung des Bundes (Fedlex).